Ausschreibung Oltimerfahrt 2025
Am 10.05.2025 findet die 20. Große Oldtimerausfahrt des MSC Coburg e.V. statt.
Der MSC Coburg e.V. will die „Guten alten Zeiten“ wieder aufleben lassen!
11 Jahre ist die letzte Ausfahrt des MSC Coburg schon her, die Pause ist nun vorbei.
Eure Leidenschaft sind Oldtimer?
Dann haben wir genau das richtige Event für euch!
Auf dem Coburger Schlossplatz, einer der schönsten Veranstaltungsorte in Oberfranken, veranstalten wir das Classic Weekend Coburg, mit Ausfahrt am Samstag und Treffen am Sonntag.
Ausschreibung/Teilnahmebedingungen
Die Oldtimerfahrt am 10. Mai 2025 ist eine eintägige nicht gewertete Veranstaltung. Die Strecke führt ca. 115km durch das Coburger Land und seine Umgebung. Die Streckenausschilderung erfolgt nach VfV-Symbolen, zusätzlich gilt es an verschiedenen Stopps „Sonderprüfungen“ rund um das Oldtimer-Hobby zu lösen.
Das Starterfeld wird auf ca. 80 Fahrzeuge beschränkt.
Nach dem Absenden des Anmeldeformulars erhalten Sie von uns eine Bestätigungsemail. Wir bitten Sie, das Nenngeld erst nach der Bestätigung ihrer Teilnahme zu überweisen.
Die Startreihenfolge wird vom Veranstalter festgelegt, wobei wir Baujahr und Leistung berücksichtigen.
Start und Ziel der Veranstaltung ist der Schlossplatz in Coburg.
Sollten Sie eine Übernachtungsmöglichkeit benötigen, stehen wir für Informationen gerne zur Verfügung.
Nennungsschluss ist der 02.05.2025 oder das Erreichen der maximalen Teilnehmerzahl.
Die Nenngebühr muss bis spätestens 07.05.2025 auf unten genanntes Konto unter dem Verwendungszweck (Oldtimerfahrt 2025 / „Kennzeichen“) eingegangen sein.
VR Bank Coburg IG
Empfänger: MSC Coburg e.V.
IBAN: DE 77 7836 0000 0006 5206 18
BIC: GENODEF1COS
In der Nenngebühr (90 €) beinhaltet ist ein Fahrzeug inkl. Fahrer und dessen Verpflegung (Mittagessen, Kaffee, Abendessen, Preise, usw.). Für jeden zusätzlichen Beifahrer ist eine Gebühr von 40 € für die Verpflegung zu entrichten.
Im Falle einer Absage der Veranstaltung haben die Teilnehmer ausschließlich den Anspruch auf die Rückerstattung des Nenngeldes.
Es wird nach den Bestimmungen der StVO und der StVZO der Bundesrepublik Deutschland gefahren. Die Teilnehmer erklären ihr Einverständnis zur Durchführung von Film- und Fotoaufnahmen während der Veranstaltung und deren Veröffentlichung. Sie verzichten auf Ansprüche jeder Art für Schäden welche im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen.
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